Neue Informationen zur Öffnung der Speisewirtschaften ab 18. Mai
icon.crdate15.05.2020
Aktuell gibt es zu der Corona-Verordnung der Gaststätten nur eine Interpretationshilfe vom Gemeindetag und die FAQs des Gastronomieverbands DEHOGA Baden-Württemberg.
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem die Corona Verordnung Gaststätten des Landes Baden-Württemberg zur weitgehenden Öffnung der Speisegaststätten in vielen Punkten mehr Fragen als Antworten bringt, möchten wir Sie seitens der Wirtschaftsförderung der Gemeinde Gärtringen so gut wie möglich unterstützen.
Leider gibt es seitens des Landes bis heute keine konkreteren Vorgaben.
Die Städte und Gemeinden im Land haben über ihren kommunalen Spitzenverband, dem Gemeindetag Baden-Württemberg, die Initiative ergriffen und eine Interpretationshilfe zur Corona Verordnung Gaststätten erarbeitet. Auch der Gastronomieverband DEHOGA Baden-Württemberg hat auf seiner Homepage www.dehogabw.de FAQs zu vielen offenen Fragen veröffentlicht, die immer wieder aktualisiert werden.
Auf unserer Homepage www.wirtschaftsstandort-gaertringen.deveröffentlichen wir alle uns zur Verfügung stehenden Informationen zur Corona Verordnung Gaststätten und zur Öffnung der Speisegaststätten ab den 18. Mai 2020.
Wir versuchen, hier auch über das Wochenende am Ball zu bleiben.
Gerne beraten wir Sie zu unseren Dienstzeiten auch telefonisch.
Sie können sich gerne an Frau Riesch, 07034 923-119 oder Herrn Thüroff, 07034 923-114 wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Riesch
Interpretationshilfe zur Corona Verordnung Gaststätten vom Gemeindetag Baden-Württemberg
Die Interpretationshilfe können Sie hier als PDF-Datei (PDF-Dokument, 155,00 KB, 15.05.2020) herunterladen.